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« am: November 20, 2012, 10:47:14 Vormittag »
Klasse ! Sportwetten Online endlich 100% LEGAL !!!
Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass aufgrund einer Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes seitens der zuständigen deutschen Behörden zukünftig eine Steuer von 5% auf Sportwetten erhoben wird.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund dieser Änderung in Kürze anfangen werden, die 5%ige Steuer auf Ihre Gewinne zu erheben. Der jeweilige Betrag wird zum Zeitpunkt der Wettabrechnung abgezogen.
Um sicherzustellen, dass Gewinne nach Steuerabzug nicht geringer ausfallen als der ursprüngliche Einsatz, wird die Mindestquote für Einzelwetten auf 1.06 bzw. 3/50 festgelegt. Es ist weiterhin möglich, Wetten mit Quoten von weniger als 1.06 bzw. 3/50 zu platzieren, sofern diese Teil einer Mehrfach- bzw. Kombiwette darstellen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die kumulativen Quoten 1.06 bzw. 3/50 ergeben oder höher als dieser Mindestwert sind.
Sollten Sie weitere Fragen zu der 5% Steuer oder den Mindestquoten haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen